Voraussetzungen für die Wegzugssteuer

Um von der Wegzugssteuer betroffen zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Sie müssen in Deutschland steuerlich ansässig gewesen sein.
  • Kapitalgesellschaftsanteile von mindestens 1 %: Die Steuer betrifft nur Gesellschafter, die mindestens 1 % der Anteile einer Kapitalgesellschaft halten.
  • Wegzug ins Ausland: Bei der Aufgabe des Wohnsitzes oder bei einer Verlagerung ins Ausland wird die Steuer ausgelöst.

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