Um von der Wegzugssteuer betroffen zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Sie müssen in Deutschland steuerlich ansässig gewesen sein.
- Kapitalgesellschaftsanteile von mindestens 1 %: Die Steuer betrifft nur Gesellschafter, die mindestens 1 % der Anteile einer Kapitalgesellschaft halten.
- Wegzug ins Ausland: Bei der Aufgabe des Wohnsitzes oder bei einer Verlagerung ins Ausland wird die Steuer ausgelöst.